Der Mindestlohn klettert 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Dies wirkt sich auch auf die Verdienstgrenze bei Minijobs auf. Sie ist an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt und steigt damit ab 1. Januar von 538 Euro auf 556 Euro im Monat bzw. auf 6.672 Euro im Jahr. Beschäftigte können deshalb etwas mehr verdienen. Beachten müssen sie aber, dass sie auch bei einer Erhöhung der monatlichen Arbeitsstunden im Rahmen dieser Verdienstgrenze bleiben, um als Minijobber zu gelten.
Beschäftigte, die regelmäßig mehr als 556 Euro verdienen, sind sogenannte Midijobber. Sie sind dann nicht nur in der Rentenversicherung, sondern auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig beschäftigt. Die Sozialversicherungsbeiträge zahlen hierbei Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen. Ausgenommen davon sind die Beiträge zur Pflegeversicherung. Diese zahlt der Arbeitnehmer allein.
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