Rund acht Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung und haben somit einen Behinderungsgrad von mindestens 50. Haben sie in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erreicht, können sie eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Die Schwerbehinderung muss zum Rentenbeginn gegeben sein. Fällt sie später weg, wirkt sich das auf den Rentenanspruch nicht aus.
Schwerbehinderte können so bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters ohne Abschläge in Rente gehen. Wie auch bei der der regulären Altersrente wird die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Rentenbeginn für die Geburtsjahrgänge ab 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Wer beispielweise 1962 geboren wurde und 2025 63 Jahre alt wird, kann erst mit 64 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann die Rente bis zu drei Jahre früher erhalten. Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns werden dann jedoch 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Dadurch kann sich ein Abschlag von bis zu 10,8 Prozent ergeben, der über die gesamte Rentendauer bestehen bleibt - also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
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