Deutsche Rentenversicherung

Pflichtbeiträge in die RV: Wie selbständige Handwerker profitieren

Datum: 10.03.2025

Selbständige Handwerker mit zulassungspflichtigem Gewerbe müssen 18 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Danach können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dieser Schritt sollte jedoch gut durchdacht sein, da Selbständige dann auch alle Ansprüche auf das umfangreiche Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung verlieren.

Bei längerer Beitragszahlung gibt es zum Beispiel neben der regulären Altersrente auch die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen. Während einer Rehabilitation mit der Rentenversicherung besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Durch Pflichtbeiträge werden außerdem die beitragsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt.

Darüber hinaus wird die Zugangsvoraussetzung für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung, die Riester-Rente, erfüllt. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das sogar für den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner.

Mehr Informationen gibt es in der kostenfreien Broschüre „Selbständig – Wie die Rentenversicherung Sie schützt“. Sie kann unter dieser Meldung heruntergeladen werden.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK