Selbständige Handwerker mit zulassungspflichtigem Gewerbe müssen 18 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Danach können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dieser Schritt sollte jedoch gut durchdacht sein, da Selbständige dann auch alle Ansprüche auf das umfangreiche Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung verlieren.
Bei längerer Beitragszahlung gibt es zum Beispiel neben der regulären Altersrente auch die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen. Während einer Rehabilitation mit der Rentenversicherung besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Durch Pflichtbeiträge werden außerdem die beitragsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt.
Darüber hinaus wird die Zugangsvoraussetzung für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung, die Riester-Rente, erfüllt. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das sogar für den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner.
Mehr Informationen gibt es in der kostenfreien Broschüre „Selbständig – Wie die Rentenversicherung Sie schützt“. Sie kann unter dieser Meldung heruntergeladen werden.