Viele Personen leben schon von Geburt oder Kindheit an mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen. Sie sind dann unter Umständen schon seit einem Zeitpunkt vor dem Eintritt in das Berufsleben voll erwerbsgemindert und damit nicht in der Lage, an mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Ar-beitsmarkt erwerbstätig zu sein.
Viele üben trotzdem eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, z.B. in Werkstätten für behinderte Menschen. Dies zahlt sich aus, sobald für 20 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind. Egal, ob es sich dabei um Pflicht- oder freiwillige Beiträge handelt: Es besteht dann ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Broschüren, die unter dieser Meldung zum Download bereitstehen.