Deutsche Rentenversicherung

Sozial abgesichert bei Freiwilligendiensten und freiwilligem Wehrdienst

Datum: 26.05.2025

Wer ein Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder am Bundesfreiwilligendienst teilnimmt, ist in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Die kompletten Beiträge dafür trägt der Arbeitgeber. Ihre Höhe ist abhängig vom gezahlten Taschengeld. Aktuell liegt es bei maximal 644 Euro im Monat und entspricht damit den acht Prozent der Beitrags­bemessungsgrenze in der allgemeinen Ren­tenversicherung von derzeit 8.050 Euro pro Monat. Neben dem Taschengeld werden Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung oder Arbeitskleidung bei der Berechnung berücksichtigt.

Auch für die Zeit eines freiwilligen Wehrdienstes werden Pflichtbeiträge auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Diese Beiträge übernimmt der Staat. Grundlage ist ein fiktiver Verdienst. Er liegt bei 80 Prozent der sogenannten Bezugsgröße. 2025 liegt diese bei 44.940 EUR jährlich bzw. monatlich bei 3.745 EUR.

Sowohl Freiwilligendienste als auch freiwilliger Wehrdienst wirken sich positiv auf das Rentenkonto aus, zum Beispiel, um die Mindestversicherungszeit von fünf Beitragsjahren zu erfüllen.

Weitere Infos bieten die kostenlosen Broschüren „Freiwilligendienste und Rente“ und „Wehrdienst und Rente“ der Deutschen Rentenversicherung. Sie können hier heruntergeladen werden.