Deutsche Rentenversicherung

Selbstständige in der Rentenversicherung

Datum: 28.05.2025

Die Ausgestaltung der Alterssicherung von Selbstständigen ist ein politisch aktuelles Thema. Was nur Wenigen bekannt ist: Es gibt viele selbstständige Tätigkeiten, bei denen der Selbstständige bereits heute Beiträge zur Rentenversicherung zahlen muss! Hierzu können zum ­Beispiel selbstständige Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Physiotherapeuten, Masseure, Logopäden, Hebammen, Künstler und Publizisten, Handwerksmeister sowie Selbstständige mit nur einem Auftraggeber zählen.

Bestehen Zweifel, ob die selbstständige Tätigkeit rentenversicherungspflichtig ist, steht die Deutsche Rentenversicherung gerne für eine Beratung zur Verfügung. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs können auch die verschiedenen Gestaltungsoptionen hinsichtlich der Beitragszahlung und die Absicherungsmöglichkeiten von Selbstständigen, die nicht versicherungspflichtig sind, aufgezeigt werden.

Weitere Informationen bieten die kostenlosen Broschüren „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“ und „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ der Deutschen Rentenversicherung. Sie können hier heruntergeladen werden.