Bei einem Umzug sollten Rentnerinnen und Rentner daran denken, auch dem Renten Service der Deutschen Post AG ihre neue Adresse mitzuteilen, da Rentenzahlungen durch die Deutsche Post AG überwiesen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Umzug innerhalb Deutschlands oder ins Ausland erfolgt. Hierauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin aufmerksam.
Hierfür stehen in jeder Postfiliale entsprechende Vordrucke zur Verfügung. Diese können auch unter www.rentenservice.com heruntergeladen und dem Rentenservice unterschrieben zugesendet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, dem Rentenservice die neue Anschrift direkt unter www.rentenservice.com mitzuteilen. Der Rentenservice leitet die aktualisierte Adresse automatisch an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.
Wird die neue Anschrift nach einem Umzug nicht mitgeteilt und kann sie zum Beispiel nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service weitere Rentenzahlungen. Damit sollen Überzahlungen vermieden werden. Sobald die betroffene Person dem Renten Service die neue Anschrift mitgeteilt hat, wird die Rente wieder überwiesen. Die Adresse des zuständigen Renten Services steht im Rentenbescheid und in den jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen.