Jugendliche und junge Erwachsene, die noch einen Ausbildungsplatz suchen, sollten dies bei der Agentur für Arbeit melden. Sie können dann in der gesetzlichen Rentenversicherung Anrechnungszeiten für die Zeit ihrer Suche bekommen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Erhalten kann die Anrechnungszeiten, wer zwischen 17 und 25 Jahre alt ist. Nach dem 25. Lebensjahr wird die Ausbildungsplatzsuche in der gesetzlichen Rentenversicherung nur anerkannt, wenn jemand unmittelbar zuvor beschäftigt oder selbständig gewesen ist und Beiträge in die Sozialversicherung geleistet hat.
Darüber hinaus musss die Ausbildungsplatzsuche mindestens einen Kalendermonat andauern. Unerheblich ist für die Rentenversicherung hingegen, ob ein Schulabschluss vorliegt oder während dieser Zeit Leistungen von der Agentur für Arbeit gezahlt werden.
Ausführliche Informationen gibt es online auf www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung sowie in den kostenfreien Broschüren „Tipps für den Berufsstart“ und „Das Renten-ABC“, die Ihnen unter dieser Meldung zum Download zur Verfügung stehen.