Deutsche Rentenversicherung

Duales Studium: Studierende sind sozial abgesichert

Datum: 28.07.2025

Studierende, die ein duales Studium absolvieren, sind im Unterschied zu anderen Studiengängen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Ob sie während des Studiums ein Arbeitsentgelt beziehen oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. Bekommen sie kein Gehalt, werden die Beiträge zur Rentenversicherung aus einem fiktiven Mindesteinkommen berechnet. Verdienen sie weniger als 325 Euro im Monat, müssen sie selbst keine Beiträge zahlen. Diese übernimmt der Arbeitgeber dann komplett. Überschreitet das Gehalt diese Grenze, teilen sich Studierende und Arbeitgeber die Beiträge.

Anders als bei einem klassischen Studium, wechseln sich bei dualen Studiengängen Lern- und Praxisphasen ab: Neben theoretische Phasen an der Hochschule oder Berufsakademie beinhaltet das duale Studium praktische Phasen im Betrieb oder dem Unternehmen, mit dem die Studierenden einen Ausbildungs-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrag geschlossen haben.

Ausführliche Infos gibt es auf www.rentenblicker.de und im Flyer „Tipps für Studierende: Jobben und studieren“. Er kann unter diesem Artikel heruntergeladen werden.