Deutsche Rentenversicherung

Faktencheck: Sonderzahlungen für Alleinerziehende von der Rentenversicherung?

Datum: 04.08.2025

In sozialen Medien wird aktuell behauptet, es sei ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Alleinerziehenden automatisch bis zu 1.250 Euro monatlich von der Deutschen Rentenversicherung garantiert – ganz ohne Antrag. Darauf weist der dpa-Faktencheck hin. Als angebliche Grundlage wird ein neues Gesetz genannt, das bereits in mehreren Bundesländern gelten solle. Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar: Diese Behauptung ist falsch!

Es gibt keine derartigen Sonderleistungen für Alleinerziehende bei der Deutschen Rentenversicherung und auch keine geplante Gesetzesänderung in diese Richtung. Auch auf Landesebene bestehen keine Sonderregelungen der Deutschen Rentenversicherung für Alleinerziehende, wie teilweise behauptet wird. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind bundeseinheitlich im Sozialgesetzbuch, Sechstes Buch (SGB VI), geregelt und gelten für alle Versicherten und alle Rentenversicherungsträger gleichermaßen.

Keine Pauschalzahlungen für bestimmte Personengruppen

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung richten sich grundsätzlich nach den individuell erworbenen Versicherungszeiten. Monatliche Pauschalzahlungen für bestimmte Personengruppen – zum Beispiel Alleinerziehende – existieren in der Rentenversicherung nicht. Entsprechende Meldungen sind unzutreffend.

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Alleinerziehende

Für alleinerziehende Personen in Deutschland gibt es eine Reihe von finanziellen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten, die von verschiedenen Behörden angeboten werden. Dazu gehören zum Beispiel Kindergeld (Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit), Unterhaltsvorschuss (Jugendamt), Elterngeld (Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes) oder steuerliche Entlastungen (Finanzamt) sowie Bürgergeld und Wohngeld (beide Jobcenter). Die gesetzliche Rentenversicherung ist für solche Zahlungen nicht zuständig.

Weitere Informationen zur Unterstützung für Allein- und Getrennterziehende finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Empfehlung zur Vermeidung von Fehlinformationen

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass in sozialen Medien teils ungenaue und irreführende Informationen verbreitet werden und rät, sich bei Fragen zu Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen an die offiziellen Auskunftsstellen zu wenden oder persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.