Deutsche Rentenversicherung

Rente im Ausland genießen? Kein Problem!

Vorherige Beratung sinnvoll

Datum: 11.08.2025

Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung wird grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt. Bereits seit Oktober 2013 erhalten Rentnerinnen und Rentner, für die weder das Europarecht noch ein mit Deutschland geschlossenes Sozialversicherungsabkommen gilt, auch im Ausland ihre volle Rente. Zuvor war die Rente in bestimmten Fällen auf 70 Prozent gekürzt worden.

Für Rentenbeziehende in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, gab es die gesetzliche Rente auch schon vorher ohne Abzüge.

Wer seinen Ruhestand im Ausland genießen möchte, dem empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, sich vorab beraten zu lassen. Denn bei einem Umzug in ein Land außerhalb der Europäischen Union, gelten für bestimmte Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, beispielsweise Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, Einschränkungen.

Alle wichtigen Informationen über Rente in Europa, die verschiedenen Sozialversicherungsabkommen oder das „vertragslose Ausland“ gibt es in den kostenfreien Auslandsbroschüren der Deutschen Rentenversicherung. Sie stehen hier im Internet kostenfrei für Sie zum Download oder zur Bestellung bereit.