Zuzahlung bei Rehabilitation
Anders, als bei einer stationären Reha, fallen bei einer ambulanten Rehabilitation grundsätzlich keine Kosten für die Patienten an.
Datum: 23.09.2026
Bei einer stationären Rehabilitation müssen sich die Patienten grundsätzlich für jeden Tag ihres Aufenthalts mit 10 Euro an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung beteiligen, dies jedoch längstens für 42 Tage im Kalenderjahr.
Hierbei gibt es Ausnahmen: Bei stationären Leistungen in unmittelbarem Anschluss an eine Krankenhausbehandlung (Anschlussrehabilitation) ist eine Zuzahlung für längstens 14 Tage zu leisten. Generell befreit sind Rehabilitanden, die jünger als 18 Jahre sind sowie Bezieher von Übergangsgeld oder Bürgergeld. Bei ambulanten Rehabilitationsleistungen besteht keine Zuzahlungspflicht.
Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1.583 Euro ist eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht auf Antrag möglich. Eltern, deren Kinder noch Anspruch auf Kindergeld haben, brauchen bei einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 2.373 EUR nur einen ermäßigten Zuzahlungsbetrag leisten.
Weitere Informationen finden Sie in den kostenfreien Broschüren „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ und "Rehabilitation – ein Angebot für alle" – die Sie direkt unterhalb dieser Meldung herunterladen können.