Deutsche Rentenversicherung

Gerichtsvollzieher können Infor­mationen von Renten­versicherung erhalten

Datum: 27.10.2025

Die Speicherung persönlicher Daten von Versicherten und Rentnern bei der Deutschen Rentenversicherung Bund unterliegt strengsten Datenschutzrichtlinien. Trotzdem muss die Rentenversicherung Gerichtsvollziehern unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft erteilen.

So dürfen Gerichtsvollzieher die Anschrift, den Aufenthaltsort und den aktuellen Arbeitgeber durch die Rentenversicherung erhalten, wenn es ihnen zuvor selbst nicht gelungen ist, Anschrift oder Aufenthaltsort bei der Meldebehörde zu ermitteln. Außerdem müssen sie vom Schuldner eine Vermögensauskunft anfordern. Nur wenn diese nicht zurückgeschickt wird oder der Inhalt darauf schließen lässt, dass der Schuldner die Forderung nicht vollständig zahlen kann, ist eine Anfrage bei der Rentenversicherung möglich.

  • Fragen zum Datenschutz bei der Deutschen Rentenversicherung Bund können an den Datenschutzbeauftragten per E-Mail an datenschutz-drv-bund@drv-bund.de gesendet werden.