Block- oder Gleichverteilungsmodell? Möglichkeiten der Altersteilzeit
Datum: 23.12.2025
Altersteilzeit ermöglicht den gleitenden Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand, hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ab dem 55. Lebensjahr besteht für Beschäftigte die Möglichkeit, von der Altersteilzeit Gebrauch zu machen. Im sogenannten Gleichverteilungsmodell können sie ihre Arbeitszeit bis Rentenbeginn auf die Hälfte reduzieren oder sie nutzen das „Blockmodell“. Hierbei arbeiten sie in der ersten Hälfte der Zeit – der Arbeitsphase – bis Rentenbeginn regulär weiter, in der zweiten Hälfte – der Freistellungsphase – jedoch gar nicht.
Die Altersteilzeit muss mindestens bis zu dem Zeitpunkt andauern, ab dem eine Altersrente frühestmöglich beansprucht werden kann – zum Beispiel die Altersrente für langjährige Versicherte mit 63 Jahren. Damit soll ein nahtloser Übergang von der Altersteilzeit in die Rente sichergestellt werden. Der Arbeitgeber zahlt während der Altersteilzeit Aufstockungsbeträge zum Gehalt in Höhe von mindestens 20 Prozent des Brutto-Teilzeitgehalts.
Grundsätzlich sollten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Abschluss eines Altersteilzeitvertrages durch die Rentenversicherung beraten lassen, denn die Altersteilzeit geht mit einer geringeren Altersrente einher. Die Rentenbeiträge werden von ca. 90 Prozent des bisherigen Gehalts gezahlt. Die Rente steigt dadurch um 10 Prozent weniger als es ohne Altersteilzeit der Fall wäre.
Die wichtigsten Informationen und weiterführende Literatur finden Interessierte in unserem Lexikon im Eintrag Altersteilzeitarbeit.

