Kindererziehung und Pflege: Rentenversicherung wertet Zeiten auf

Datum: 02.02.2026

Menschen, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, arbeiten häufig weniger oder geben den Beruf ganz auf. Hierdurch zahlen sie weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, wodurch sich der Anspruch auf eine spätere Altersrente mindert. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen sie für Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege Pflichtbeiträge in ihrem Rentenkonto gutgeschrieben und erhalten dadurch einen Ausgleich.

Weitere Informationen bieten kostenfreie Faltblätter und Broschüren wie „Kindererziehungszeiten: Ihr Plus für die Rente“ oder „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“. Diese Broschüren können Sie unterhalb dieser Meldung herunterladen. Verschiedene Broschüren der Deutschen Rentenversicherung erklären weitere Möglichkeiten der Altersvorsorge.

Alle Informationsmaterialien und Broschüren können Sie in unserem Broschürenbereich herunterladen.