Waisenrente: Wann wird sie gezahlt, wann entfällt sie

Datum: 13.04.2026

Nach dem Tod eines Elternteils oder beider Eltern, haben hinterbliebene Kinder Anspruch auf eine Waisenrente bis zum Ende des Monats, in dem sie 18 Jahre alt und damit volljährig werden.

Ist nur ein Elternteil verstorben, erhalten sie eine Halbwaisenrente. Anspruch auf eine Vollwaisenrente besteht beim Tod beider Eltern. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung – die sogenannte Wartezeit – von fünf Jahren erfüllt oder zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall verstorben ist oder bis zum Tod eine Rente bezogen hat.

Gehen die Nachkommen noch zur Schule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, ein Studium oder einen Freiwilligendienst, besteht der Anspruch auf die Waisenrente auch nach dem 18. Geburtstag. Sie kann maximal bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bezogen werden.

Wer eine Waisenrente bekommt, muss dem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, wenn sich die Lebensumstände ändern, zum Beispiel beim Abschluss einer Ausbildung. Der Anspruch auf Waisenrente endet dann bereits in dem Monat, in dem die Ausbildung beendet wurde.

Weitere Informationen zum Thema bietet unsere kostenfreie Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten". Sie steht unter der Meldung zum Abruf bereit.