Vorsorgen und Steuern sparen
Hier erfahren Sie wie Sie für die spätere Rentenversorgung jetzt Steuern sparen können.
Datum: 20.04.2026
Beiträge für den Aufbau der späteren Altersversorgung können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Dazu zählen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und bestimmten privaten Leibrentenversicherungen. Möglich ist dies durch die „nachgelagerte Besteuerung“.
Diese Aufwendungen sind seit 2023 in voller Höhe steuerfrei. Absetzbar sind sie jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag, der jedes Jahr angepasst wird. Meist steigt er im Vergleich zum Vorjahr. 2026 beträgt der Höchstbetrag 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für Verheiratete.
Mehr zum Thema erfahren Sie in unserer Broschüre „Altersvorsorge – heute die Zukunft planen“, die zum Download unter dem Artikel bereit steht.

