Wechsel in die Pflichtversicherung: Was Rentner wissen müssen
Unter welchen Voraussetzungen Rentner, die freiwillig krankenversichert sind, in die Pflichtversicherung wechseln können, erfahren Sie hier.
Datum: 23.04.2026
Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen im Rentenbezug, die bislang freiwillig krankenversichert sind, in die Pflichtversicherung wechseln. Um in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert zu sein, müssen sie in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein. Ob freiwillig, pflicht- oder familienversichert spielt dabei keine Rolle. Bei der Prüfung der Vorversicherungszeit werden für jedes Kind pauschal drei Jahre zusätzlich auf die vorhandenen Mitgliedszeiten angerechnet. Dies gilt auch für Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder.
Bei Neurentnerinnen und -rentnern prüft die Krankenkasse bei Rentenantragstellung diese Regelung automatisch. Deshalb ist diese Option vor allem für Bestandsrentnerinnen und -rentner relevant. Wechselwillige sollten gegebenenfalls ihre gesetzliche Krankenkasse um Überprüfung der Vorversicherungszeit bitten.
Von der Regelung profitieren außerdem Menschen, die bislang privat krankenversichert waren. Auch für sie lohnt sich eine Überprüfung durch ihre letzte gesetzliche Krankenkasse.
Umfassende Infos bietet die Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“, die Sie unterhalb der Meldung kostenlos downloaden können.