Reform der privaten Altersvorsorge: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge

Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge wurde am 8. Mai 2026 im Bundesrat verabschiedet.

Datum: 08.05.2026

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Reformgesetz) zugestimmt. Mit dem Gesetz soll ab 2027 die Riester-Rente durch ein neues, staatlich gefördertes Modell für die private Altersvorsorge reformiert werden. Was das neue Modell von der alten Riester-Rente unterscheidet und was mit den laufenden Riester-Verträgen passiert, erfahren Sie hier.

Was will das Altersvorsorge-Reformgesetz?

Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz soll die private Altersvorsorge und damit die Riester-Rente reformiert werden. Das Gesetz sieht vor, ab 2027 die Riester-Rente durch ein neues, staatlich gefördertes Modell abzulösen. Die neuen Produkte sollen flexibler, kostengünstiger und renditestärker sein, heißt es von der Bundesregierung. Erklärtes Ziel sei es, das mehr Menschen privat Geld für das Alter zurücklegen. Die Verbreitung der privaten Altersvorsorge in Form der staatlich geförderten Riester-Rente stagnierte in den letzten Jahren zunehmend. 

Welche Produkte sind nach der Reform der privaten Altersvorsorge neu?

Damit mehr Menschen in die dritte Säule investieren sieht das Altersvorsorge-Reformgesetz ein paar Neuerungen und Ergänzungen vor. Künftig sollen beispielsweise neue Produkte angeboten werden. Das heißt, sowohl Produkte ohne lebenslange Auszahlung und ohne Garantie auf die eingezahlten Beträge sind dann möglich. Einige wichtige Punkte im Überblick:

  • Altersvorsorgedepots ohne Garantien und ohne lebenslange Auszahlung: ein höheres Risiko steht eventuell höheren Renditechancen gegenüber.
  • Wer sich nicht entscheiden kann, dem soll künftig ein Standardprodukt angeboten werden, bei dem die Effektivkosten auf 1,0 Prozent begrenzt sind.
  • Zeitlich befristete Auszahlpläne: ab einem bestimmten Lebensalter wird keine Rente mehr gezahlt, die bisherige lebenslange Rentenzahlung eines Riester-Vertrages entfällt, dies könnte zu höheren jährlichen Auszahlbeträgen führen.
  • Die Möglichkeit, ein Depot einzuführen, das in öffentlicher Trägerschaft herausgegeben wird. Hier sind noch einige Fragen offen. Das Depot soll Menschen, die sich bei der Auswahl eines Produktes unsicher fühlen, eine Alternative bieten.

Die neuen Produkte nach dem Altersvorsorge-Reformgesetz sollen ab Januar 2027 gelten.

Was ändert sich bei der Förderung der privaten Altersvorsorge?

Die Berechnung der Zulage erfolgt künftig beitragsproportional. Je mehr die Sparerin oder der Sparer einzahlen, desto höher fällt die Förderung aus. Die bisherigen steuerlichen Anreize werden beibehalten: Die Beiträge zum Altersvorsorgeprodukt sind in der Ansparphase steuerfrei, in der Auszahlungsphase werden die Leistungen dann besteuert. Der Kreis der Förderberechtigten wird erweitert.

  • Die Grundzulage wird proportional zum geleisteten Eigenbeitrag gezahlt. Für jeden eingezahlten Euro gibt es 50 Cent Grundzulage, bis zu einem Maximalbetrag von 360 Euro. Für weitere bis zu 1.440 Euro Beitrag, beträgt die Förderung 25 Cent pro Euro. Die Grundzulage kann also künftig bis zu 540 Euro jährlich betragen.
  • Ein zulageberechtigter Elternteil erhält für jedes Kind für jeden gesparten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro 1 Euro als Kinderzulage.
  • Im Rahmen des Sonderausgabenabzuges können maximal 1.800 Euro zuzüglich des Zulagenanspruchs geltend gemacht werden.
  • Ab Januar 2027 können auch Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit und Pflichtmitglieder der berufsständigen Versorgungseinrichtungen wie zum Beispiel in einem Versorgungswerk pflichtversicherte Ärztinnen und Ärzte erstmals von einer steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge profitieren.

Bisher muss für die volle Riester-Zulage pro Jahr der Mindesteigenbeitrag eingezahlt werden. Dieser beträgt vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr, begrenzt auf maximal 2.100 Euro. Die maximale Förderung liegt bei 175 Euro jährlich pro Person. Pro Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde, zahlt der Staat 185 Euro Riester-Zulage. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, werden 300 Euro pro Jahr und Kind gezahlt.  

Fragen zubestehenden Riester-Verträgen

Was passiert mit einem bestehenden Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter! Es gibt einen Bestandsschutz für diese Verträge.

Kann mit einem bestehenden Riester-Vertrag in die neue Förderung gewechselt werden?

Ja, das soll durch Abgabe einer Erklärung möglich sein. Vor einem Wechsel sollten Sparerinnen und Sparer abwägen, ob der Wechsel in die neue Förderung sinnvoll ist und sich im Zweifelsfall neutral beraten lassen.

Ist der Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag möglich?

Ja, der Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen neuen Vertrag zu neuen Konditionen inklusive der neuen steuerlichen Förderung wird möglich sein. Die bisherige Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Die Wahl eines neuen Vorsorgeproduktes hängt von vielen individuellen Faktoren ab und sollte gut geprüft werden. Die neuen Anlageformen ohne Garantien sind beispielsweise eher für risikofreudige Sparerinnen und Sparer geeignet. Bei den ab 2027 möglichen Zeitrenten sollte bedacht werden, dass das sogenannte Langlebigkeitsrisiko nicht mehr abgesichert ist. Viele Menschen unterschätzen ihre Lebenserwartung und damit auch den Wert von lebenslangen Zahlungen. Neue Abschlüsse sollten nicht überstürzt getätigt werden. Eine neutrale Beratung kann bei der Entscheidung hilfreich sein.

Können bestehende Riester-Verträge und Neuverträge parallel bespart werden?

Sparerinnen und Sparer, die zusätzlich zu einem bestehenden Riester-Vertrag auch einen neuen Vertrag abschließen wollen, müssen beachten, dass in diesem Fall automatisch die neuen Regelungen auch auf diesen bestehenden Vertrag angewendet werden. Sparerinnen und Sparer sollten überlegen, ob das für ihre bestehenden Riester-Verträge sinnvoll ist und sich im Zweifelsfall neutral beraten lassen.

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellt auf ihrer Internetseite einen FAQ zur Verfügung.

Neben der Zulagenstelle für Altersvermögen hat auch das Bundesministerium der Finanzen Informationen zu den Inhalten der Reform veröffentlicht: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge