Rente im Ausland genießen? Kein Problem!
Grundsätzlich wird die Rente auch ins Ausland gezahlt. Jedoch empfiehlt die DRV, sich in jedem Fall vorher beraten zu lassen.
Datum: 10.06.2026
Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt. Wird nur eine Rente aus Deutschland bezogen, bleibt diese im Regelfall bei einem Verzug in einen anderen Staat erhalten.
Einschränkungen können sich ergeben, wenn in der Rente auch ausländische Zeiten berücksichtigt wurden oder eine Erwerbsminderungsrente nicht nur aus medizinischen Gründen gezahlt wird. Der dauerhafte Verzug sollte dem zuständigen Rentenversicherungsträger deshalb mindestes drei Monate im Voraus mitgeteilt werden. Dieser prüft dann, ob die Rente in gleicher Höhe weitergezahlt werden kann, oder ob es zu Einschränkungen kommt.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt Versicherten, die ihren Ruhestand im Ausland genießen möchten, sich vorab beraten zu lassen. Alle wichtigen Informationen zur Rente in Europa, die verschiedenen Sozialversicherungsabkommen oder das „vertragslose Ausland“ bieten die kostenlosen Broschüren der Deutschen Rentenversicherung, die Ihnen direkt unterhalb dieser Meldung zur Verfügung stehen.
Ausführliche Informationen rund um die Themen Rente, Reha und Prävention erhalten Sie im umfangreichen Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Sie haben ein Anliegen und möchten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung treten? Dann nutzen Sie online unser Kontaktformular - schnell und unkompliziert.