Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Frühstartrente
Mit der Frühstartrente will der Bund die junge Generation beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge unterstützen.
Datum: 13.08.2026
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Ziel ist es, Kindern frühzeitig den Aufbau eines eigenen Vorsorgevermögens zu ermöglichen und damit einen Anreiz für eine langfristige zusätzliche Altersvorsorge zu schaffen.
Bei der Frühstartrente handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist ein eigenständiges Instrument der zusätzlichen, kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge. Den Gesetzentwurf hat das Bundesministerium der Finanzen federführend erarbeitet. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.
Die Anspruchsvoraussetzungen soll die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) prüfen. Sie soll auch die monatliche Förderung des Bundes auszahlen. Die ZfA ist eine bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtete Zentrale Stelle, die der fachlichen Aufsicht des Bundeszentralamts für Steuern untersteht. Sie administriert bereits das Zulageverfahren für die Riester-Förderung. Die gleiche Rolle kommt der ZfA bei der Frühstartrente zu, was bedeutet, dass sie die Frühstartrentenförderung nicht selbst anlegen soll. Die ZfA wird die staatlichen Förderbeträge in Standarddepot-Verträge einzahlen, die vor allem von privaten Anbietern angeboten werden. Haben Eltern kein entsprechend gefördertes Altersvorsorgedepot für ihre Kinder eröffnet, erfolgt die Anlage und Vermögensverwaltung im Rahmen einer kollektiven Anlage. Diese soll ebenfalls nicht durch die ZfA verwaltet werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund für jedes Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Dieses können Eltern bei einem Finanzinstitut ihrer Wahl eröffnen. Zudem sollen sie die Möglichkeit erhalten, die Einzahlungen des Bundes durch freiwillige Beiträge aufzustocken. Die Erträge werden nach den Plänen der Bundesregierung während der Ansparphase steuerfrei bleiben. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich sein.
Die Frühstartrente startet voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 soll jeweils der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen. Ein gesonderter Antrag auf die staatliche Förderung ist nach den Plänen der Bundesregierung nicht erforderlich. Wird kein eigenes Depot eröffnet, sollen die Mittel im Rahmen einer staatlichen kollektiven Anlage investiert werden.
Geplant ist, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, damit die Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten können. Die ersten Auszahlungen sind für 2027 vorgesehen.
Hier gibt es weitere Informationen zur Frühstartrente vom Bundesministerium der Finanzen