Rechengrößen der Sozialversicherung
Datum: 24.09.2026
Erwerbstätige mit höheren Einkommen müssen sich auf steigende Renten- und Krankenversicherungsbeiträge im kommenden Jahr einstellen. Das sieht die jährliche Anpassung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen vor.
Mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2027 gemäß den gesetzlichen Regelungen neu festgelegt. Die Bundesregierung muss die Rechengrößen der Sozialversicherung jedes Jahr gemäß der Lohnentwicklung des vergangenen Jahres fortschreiben. Dadurch wird sichergestellt, dass sich alle Versicherten entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen.
Die Rechengrößen der Sozialversicherung sind Werte, die jährlich neu ermittelt und festgelegt werden. Sie haben Einfluss auf die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Ihre Anpassung geschieht entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2027 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2025 beträgt 4,38 Prozent. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2025 steigen alle Rechengrößen. Zudem sind die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über die Lohnentwicklung hinaus zusätzlich um 300 Euro monatlich anzuheben.
Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 muss zunächst von der Bundesregierung beschlossen werden. Anschließend bedarf sie noch der Zustimmung des Bundesrats.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Mehr Informationen zu Rechengrößen und Begriffen in der Rentenversicherung finden Sie in unserer Broschüre "Das Renten-ABC". Sie steht Ihnen unter diesem Artikel kostenfrei zu Download zur Verfügung.