Grundrentenzuschlag wird neu berechnet

Der Grundrentenzuschlag unterstützt Menschen mit langer Versichertenzeit und niedrigen Einkommen.

Datum: 06.11.2026

Für Menschen, die viele Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, dabei aber nur ein unterdurchschnittliches Einkommen erzielen konnten, kann der Grundrentenzuschlag eine zusätzliche Unterstützung zur gesetzlichen Rente sein.

Zum 1. Januar eines jeden Jahres wird der Grundrentenzuschlag neu berechnet. Dabei wird geprüft, ob sich die Höhe des Grundrentenzuschlags aufgrund des anzurechnenden Einkommens verändert. Hierdurch kann die Rente ab Januar geringer oder höher ausfallen. Betroffene Rentnerinnen und Rentner erhalten hierüber einen Bescheid.

Relevant sind sowohl das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil von Renten und Versorgungsbezügen sowie Kapitalerträge. Das Einkommen des Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners wird einbezogen, es gibt jedoch Freibeträge. Diese Freibeträge werden zum 1. Januar entsprechend der vorjährigen Rentenanpassung erhöht. So wird Einkommen bei Ledigen bis 1.555 Euro und bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften bis 2.425 Euro nicht angerechnet.

Gleichzeitig wird auch das Einkommen jährlich überprüft. Hierfür meldet das Finanzamt der Rentenversicherung im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. Sollte dieses noch nicht bekannt sein, wird das Einkommen des vorvorletzten Jahres gemeldet. Für die Berechnung des Grundrentenzuschlages ab Januar 2027 hat im Herbst 2026 das Finanzamt regelmäßig die Einkommensdaten für das Jahr 2024 gemeldet.

Weitere Informationen zum Grundrentenzuschlag und der Einkommensanrechnung finden Sie unterhalb der Meldung.