Auf dem Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquium, dem seit Jahren wichtigsten Diskussionsforum für die Rehabilitationsforschung, diskutieren vom 16. bis 18. März 2015 in Augsburg bis zu 1.500 Wissenschaftler, Ärzte, Psychologen und Therapeuten.
Experten sehen in psychischen Störungen die wichtigste Herausforderung für die Gesundheitsversorgung des 21. Jahrhunderts. Die Rehabilitation der Rentenversicherung stellt ein wirksames und unverzichtbares Therapieangebot für psychisch erkrankte Versicherte dar.
Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2015 die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016 beschlossen. Ab Januar 2016 steigt in der Rentenversicherung die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern von 6.050 Euro auf 6.200 Euro und in den neuen Bundesländern von 5.200 Euro auf 5.400 Euro.
"Unter dem Strich konnte die Rentenversicherung das Jahr 2014 mit einem Überschuss in Höhe von 3,2 Milliarden Euro abschließen", so Annelie Buntenbach, Vorsitzende des Bundesvorstands, in ihrem Bericht an die heute in Saarbrücken tagende Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Polen und Deutschland wurde vor 40 Jahren – am 9. Oktober 1975 – in Warschau unterzeichnet. Von dem Abkommen profitieren Rentner und Beschäftigte, die in Deutschland und in Polen gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, sowie deren Hinterbliebene.