„Die Rentenversicherung wird das Haushaltsjahr 2019 voraussichtlich mit einem Überschuss in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro abschließen“, teilte Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes, in seinem Bericht an die heute in Berlin tagende Bundesvertreterversammlung mit.
Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage
Die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung werde damit bis Jahresende auf rund 40,7 Milliarden Euro ansteigen, so Gunkel. Dies entspreche 1,8 Monatsausgaben. Die Nachhaltigkeitsrücklage werde jedoch in den kommenden fünf Jahren bis auf den Bereich ihrer Mindesthöhe zurückgehen. „Dies hat vor allem demografische Gründe, denn die geburtenstarken Jahrgänge nähern sich aktuell dem Rentenalter.“
Entwicklung des Beitragssatzes
Gäbe es keine Untergrenze bei der Festlegung des Beitragssatzes, so könnte dieser wegen der guten Finanzlage im nächsten Jahr von 18,6 auf 18,3 Prozent gesenkt werden, so Gunkel. Das 2019 in Kraft getretene RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz schließe jedoch bis 2025 eine Reduzierung unter 18,6 Prozent aus. Der Beitragssatz bleibe daher in den kommenden Jahren stabil. Erst 2025 werde er voraussichtlich steigen, aber mit 19,8 Prozent die bis dahin geltende gesetzlich festgelegte Obergrenze von 20 Prozent nicht erreichen. Bis 2035 sei mit einer schrittweisen Erhöhung des Beitragssatzes auf 22,3 Prozent zu rechnen.
Entwicklung des Rentenniveaus
Das Rentenniveau werde laut Gunkel im kommenden Jahr von derzeit 48,2 auf 48,1 Prozent sinken. Ab 2021 werde dann die bis 2025 geltende Haltelinie von 48 Prozent wirken. Danach sei bis 2035 mit einem weiteren Absinken auf 44,1 Prozent zu rechnen. Das Rentenniveau bleibe damit über der bis 2030 geltenden Untergrenze von 43 Prozent.
Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen
Nach Gunkels Worten habe die anhaltend gute finanzielle Lage dazu geführt, dass in den letzten Jahren zahlreiche Leistungsverbesserungen und -ausweitungen politisch umgesetzt wurden. „Offenbar verleitete das Finanzpolsteraber auch dazu, nicht alle diese Maßnahmen sachgerecht zu finanzieren“, kritisierte Gunkel. Dies gelte insbesondere für den erfolgten weiteren Ausbau der sogenannten Mütterrente, der überwiegend aus Beitragsmitteln vorgenommen wurde. Eine solche Fehlfinanzierung dürfe sich bei der geplanten Grundrente nicht wiederholen. „Wir fordern, dass die im Koalitionsausschuss vereinbarte vollständige Steuerfinanzierung der Grundrente nun auch im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird, und zwar unabhängig davon, ob die zur Gegenfinanzierung der Mehrausgaben vorgesehene Finanztransaktionssteuer gelingt oder nicht. Es darf nicht sein, dass erneut die Beitragszahler zur Finanzierung einer nicht beitragsgedeckten Leistung herangezogen werden“, erklärte Gunkel.