„Ich freue mich, dass sich 30 Jahre nach der Wiedervereinigung das Niveau der Renten in Ost und West weitgehend angeglichen hat“, so Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, anlässlich des 30. Jahrestags der Deutschen Einheit. Lag es im Osten im Vergleich zum Westniveau ursprünglich bei knapp 40 Prozent, so hat es sich mittlerweile auf über 97 Prozent erhöht. Bis 2025 wird der Angleichungsprozess vollständig abgeschlossen sein. Grundlage ist das 2017 beschlossene Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung. Es regelt die letzten Schritte hin zu einem einheitlichen Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland.
„Die gesetzliche Rente ist für viele Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern die Haupteinkommensquelle. Sie ist entscheidend für die soziale Absicherung von Millionen von Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Stabilität im Osten Deutschlands“, so Roßbach. Die durchschnittliche Höhe der Bruttoaltersrente nach einem erfüllten Berufsleben mit mindestens 40 Versicherungsjahren lag in den neuen Bundesländern 2019 bei 1.350 Euro, bei Männern betrug sie 1.460 Euro und bei Frauen 1.220 Euro. Fast 90 Prozent der Männer und fast 75 Prozent der Frauen hatten 2019 40 und mehr Versicherungsjahre.
„Die umlagefinanzierte Rente hat gerade auch bei der Wiedervereinigung ihre Stärken gezeigt“, so Roßbach. Quasi über Nacht konnten Millionen bisheriger DDR-Bürger in das Rentensystem der Bundesrepublik integriert und die Rentenzahlung an die Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern übernommen werden, so Roßbach. Ohne die umlagefinanzierte Rente wäre eine erfolgreiche Wiedervereinigung sehr viel schwieriger gewesen.