Die Rentenversicherung hilft Menschen mit Behinderung bei der beruflichen Integration. Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation übernimmt sie Kosten für eine behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes oder für eine Assistenz am Arbeitsplatz.
Auch eine Fortbildung oder Umschulung kann finanziert werden, damit Menschen mit Behinderung wieder einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Diese können z.B. in Beruflichen Trainingszentren, in Berufsförderungswerken, in Werkstätten für behinderte Menschen oder bei freien Bildungsträgern durchgeführt werden.
Die Einrichtungen bieten ihre Leistungen unter Wahrung der Hygieneregeln auch in Corona-Zeiten an. Des Weiteren können Zuschüsse zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges gewährt werden, wenn wegen der Behinderung der Arbeitsort anderweitig nicht erreicht werden kann. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung anlässlich des heutigen Internationalen Tages für Menschen mit Behinderungen hin.
Finanzielle Unterstützung von der Rentenversicherung erhalten auch Arbeitgeber, etwa wenn sie behinderten Menschen den beruflichen Wiedereinstieg ermöglichen oder sie betrieblich aus- und weiterbilden.
Um Leistungen für eine berufliche Rehabilitation erhalten zu können, muss eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt sein oder bereits eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen werden. Auch wenn ansonsten eine Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt werden müsste oder die berufliche Rehabilitation unmittelbar nach einer medizinischen Reha-Leistung erforderlich ist, sind die Voraussetzungen erfüllt. Die Deutsche Rentenversicherung hat 2020 rund 125.000 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht.
Informationen zu dem Thema, auch in „leichter Sprache“, gibt es auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung. Rat und Hilfe bietet auch das Team am Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenfreien Nummer 0800 1000 4800.