Deutsche Rentenversicherung

Zusammentreffen von Erstattungsansprüchen nach §§ 102 ff. SGB X mit Leistungsansprüchen aufgrund von Verfügungen / Belastungen nach §§ 48, 51 bis 54 SGB I im Nachzahlungszeitraum

Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat folgende verbindliche Entscheidung getroffen:

Treffen im Rentennachzahlungszeitraum Erstattungsansprüche nach §§ 102 ff. SGB X mit Leistungsansprüchen aufgrund von Verfügungen bzw. Belastungen gemäß §§ 48, 51 bis 54 SGB I zusammen, ist der Erstattungsanspruch aus der Rentennachzahlung vorrangig zu erfüllen.

Die Entscheidung beruht auf § 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1 SGB VI, § 51 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Zuständigkeit des Vorstandes ergibt sich aus § 138 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, § 53 Abs. 2 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund i. V. m. dem Beschluss der Vertreterversammlung über die Delegation von Aufgaben vom 1. Oktober 2005.

Die Entscheidung wird mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich.

Berlin, im September 2008

Alexander Gunkel
Annelie Buntenbach

Inkraft: 27.1.2009