Deutsche Rentenversicherung

Verbindliche Entscheidungen

Durch verbindliche Entscheidungen trifft die Selbstverwaltung untergesetzliche Normen. In den meisten Fällen wird damit das Rentenversicherungsrecht konkretisiert. Vor allem unbestimmte Rechtsbegriffe werden so einheitlich ausgelegt. Die verbindlichen Entscheidungen betreffen überwiegend fachrechtliche Fragen, die Auswirkungen auf den Erwerb oder die Höhe des Leistungsanspruches haben.

Die verbindlichen Entscheidungen trifft der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund für alle Rentenversicherungsträger. Sie werden mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt "RVaktuell" wirksam.

Im Mai 2021 wurde die gedruckte Ausgabe eingestellt und die Veröffentlichung der verbindlichen Entscheidungen erfolgt online durch die digitale Version der "RVaktuell" (beginndend mit Ausgabe 1/2021), die alle zwei Monate erscheint.
Unter www.RVaktuell.de finden Sie ab sofort alle verbindlichen Entscheidungen und können weitere Beiträge kostenfrei lesen.

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