Durch verbindliche Entscheidungen trifft die Selbstverwaltung untergesetzliche Normen. In den meisten Fällen wird damit das Rentenversicherungsrecht konkretisiert. Vor allem unbestimmte Rechtsbegriffe werden so einheitlich ausgelegt. Die verbindlichen Entscheidungen betreffen überwiegend fachrechtliche Fragen, die Auswirkungen auf den Erwerb oder die Höhe des Leistungsanspruches haben.
Die verbindlichen Entscheidungen trifft der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund für alle Rentenversicherungsträger. Sie werden mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt "RVaktuell" wirksam.
Die Fachzeitschrift RVaktuell erschien bis zum Jahr 2020 in gedruckter Form. Die bis dahin ergangenen Verbindlichen Entscheidungen finden Sie unten auf dieser Seite. Seit 2021 erscheint die RVaktuell in digitaler Form.
Unter www.RVaktuell.de finden Sie die seitdem veröffentlichten Verbindlichen Entscheidungen und können auch weitere Beiträge kostenfrei lesen.