Deutsche Rentenversicherung

Grundsätze für die serviceorientierte Auskunft und Beratung in der Deutschen Rentenversicherung

Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat folgende verbindliche Entscheidung getroffen:

1. Die "Grundsätze für die serviceorientierte Auskunft und Beratung in der Deutschen Rentenversicherung" einschließlich der Anlagen 1 bis 5 (Anlage) werden für alle Träger der Rentenversicherung verbindlich beschlossen.

2. Das "Rahmenkonzept zum Übergang der Auskunfts- und Beratungsstellen vom 16. Mai 2006" wird – mit Ausnahme der Ziffern 2.1 ("Definitionen"), 2.2 ("Umsetzung des Personalüberganges") und der Anlage 4 (Vereinbarung zum Übergang von Aufgaben und Personal) sowie der Ziffer 2.3, dritter Spiegelstrich des Rahmenkonzeptes ("Eintritt der Regionalträger in Mietverträge und sonstige Verträge") – aufgehoben.

Die Entscheidung beruht auf § 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1 SGB VI, § 51 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Zuständigkeit des Bundesvorstandes ergibt sich aus § 138 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, § 53 Abs. 2 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund i. V. m. dem Beschluss der Vertreterversammlung (heute: Bundesvertreterversammlung) über die Delegation von Aufgaben vom 1. Oktober 2005.

Die Entscheidung wird mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich.

Berlin, im August 2012

Annelie Buntenbach
Alexander Gunkel

Inkraft: 31.10.2012

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