Deutsche Rentenversicherung

Einheitliche Datenbasis der 25 Kennziffern zur Management-Information im Benchmarking Tool

Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat folgende verbindliche Entscheidung getroffen:

Die zentralen Kennziffern zur Management-Information (Anlage) werden für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung verbindlich beschlossen.

Gleichzeitig wird die verbindliche Entscheidung über die „Festlegung der zentralen Kennziffern in der 1. Ebene des Benchmarking-Tools (Hauptverwaltungen)“ vom 21. März 2013, veröffentlicht am 31. Mai 2013, außer Kraft gesetzt.

Die Entscheidung beruht auf § 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 SGB VI, § 51 Abs. 2 Nr. 5 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Zuständigkeit des Bundesvorstandes ergibt sich aus § 138 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, § 53 Abs. 2 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund i. V. m. dem Beschluss der Vertreterversammlung (heute: Bundesvertreterversammlung) über die Delegation von Aufgaben vom 1. Oktober 2005.

Die Entscheidung wird mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich.

Berlin, 16. August 2018

Annelie Buntenbach
Alexander Gunkel

Inkraft: 06.12.2018

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