Deutsche Rentenversicherung

Aufhebung von verbindlichen Entscheidungen; hier: 10/2009

Berechtigung zur freiwilligen Versicherung nach § 7 SGB VI

Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat folgende verbindliche Entscheidung getroffen:

Die verbindliche Entscheidung Nr. 10/2009 zur Berechtigung zur freiwilligen Versicherung nach § 7 SGB VI vom November 2009, veröffentlicht am 26. Februar 2010, wird aufgehoben.

Die Entscheidung beruht auf § 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1 SGB VI, § 51 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Zuständigkeit des Bundesvorstandes ergibt sich aus § 138 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, § 53 Abs. 2 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund i. V. m. dem Beschluss der Vertreterversammlung (heute: Bundesvertreterversammlung) über die Delegation von Aufgaben vom 1. Oktober 2005.

Die Entscheidung wird mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich.

Berlin, im April 2019

Annelie Buntenbach

Alexander Gunkel

Inkraft: 30.09.2019

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