Quelle:DRV
Wer einen nahen Angehörigen verliert, muss sich in der neuen Situation erst zurechtfinden. Damit zum seelischen Leid nicht noch finanzielle Sorgen hinzukommen, gibt es die sogenannten Renten wegen Todes. Hierzu zählen die Renten an Witwen, Witwer, überlebende eingetragene Lebenspartner, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Sie sollen helfen, den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen zu sichern. Wenn aber ein höheres eigenes Einkommen vorhanden ist, kann die Rente gekürzt werden. Nur Waisen dürfen unbegrenzt hinzuverdienen.
Das Faltblatt erläutert, welche unterschiedlichen Einkommensarten berücksichtigt und in welchem Umfang sie auf die Rente angerechnet werden.