Zuschlag auf den Kostensatz der ambulanten Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen (ARS) für Teilnehmende an der Weiterbildung zur/zum Suchttherapeut*in, die als Co-Therapeut*innen in der ARS beschäftigt sind

Die Modalitäten des Zuschlags wurden bei einer Online-Veranstaltung am 9.6.2026 erläutert. Rund 300 Teilnehmende von ARS-Einrichtungen, Fachverbänden, Weiterbildungsinstituten und Rehabilitationsträgern haben daran teilgenommen. Die Folien zur Präsentation können hier abgerufen werden.

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