Eine wichtige Aufgabe der Selbstverwaltung ist die autonome Rechtsetzung. Ein zentrales Element des autonomen Rechts ist die von der Vertreterversammlung beschlossene Satzung der Deutschen Rentenversicherung Nord.
- 1. Nachtrag zur Satzung der DRV Nord vom 16. Dezember 2011 wurde von der Vertreterversammlung am 19. Juni 2012 bechlossen. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesanzeiger am 20. Juli 2012.
- 2. Nachtrag zur Satzung der DRV Nord vom 16. Dezember 2011 wurde von der Vertreterversammlung am 07. Juli 2015 beschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 23. Juli 2015.
- Die Neufassung der Satzung der DRV Nord vom 1. Dezember 2015 wurde von der Vertreterversammlung am 12. Dezember 2014 beschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 16. September 2015.
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