Deutsche Rentenversicherung

Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner (2024)

FAQ zum Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz

Was ist die Rechtsgrundlage des Zuschlags?

Rechtsgrundlage des Zuschlags ist § 307j Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Diese Regelung gilt bis zum 30. November 2025. Für die Zeit danach besteht eine vergleichbare Regelung in § 307i SGB VI.

Mehr Informationen finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de.