Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner – was passiert ab Dezember 2025?
FAQ zum Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz
Was ist die Rechtsgrundlage des Zuschlags?
Rechtsgrundlage des Zuschlags ist § 307i Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Bis zum 30. November 2025 galt eine vergleichbare Regelung (§ 307j SGB VI).
Mehr Informationen finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de.

