Bisher galten Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen 538,01 und 2.000 Euro verdienten, als Midijobber. Bei einem Verdienst innerhalb dieses sogenannten Übergangsbereichs zahlen Midijobber einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung, der bis zum Erreichen der Obergrenze steigt und erst dann der vollen Beitragshöhe entspricht. Auch der Übergangsbereich wurde angehoben und liegt aktuell zwischen 556,01 und 2.000,00 Euro.