Versicherte, die ohne einen Anspruch auf Rente aus dem Versicherungsleben ausgeschieden sind, können sich die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen.
Dies betrifft auch Versicherte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegen. Hier besteht unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Möglicheit der Beitragserstattung.
Bitte beachten Sie bei einer Antragstellung aus dem Ausland, dass die bereitgestellten zweisprachigen Antragsformulare zu verwenden sind. In jedem Fall ist ein amtlich bestätigter Nachweis über ihre Staatsangehörigkeit oder eine Bestätigung ihrer Staatsangehörigkeit durch eine amtliche Stelle im Ausland erforderlich (im Formular V901 enthalten). Außerdem ist in diesem zweisprachigen Antragsformular eine Zahlungserklärung enthalten, die wir für die Überweisung der Erstattungsbeträge ins Ausland unbedingt benötigen.
In dieser Rubrik finden Sie einen Antrag auf Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge bei Aufenthalt im Inland und im Ausland.
Sie können Ihre ausgefüllten unterschriebenen Anträge entweder per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder in einer der örtlichen Beratungsstellen in Deutschland abgeben.
Achtung
Das Formularpaket enthält trägerspezifische Formulare. Bitte wählen Sie Ihren Träger aus, um diese dem Formularpaket hinzuzufügen.
Zum Thema
- V0900 - Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Inland
- V0910 - Erläuterungen zum Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Inland
- V0901 - Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Ausland (deutsch / englisch)
- V0901 - Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Ausland (deutsch / französisch)