Deutsche Rentenversicherung

Altersteilzeitarbeit

Die Altersteilzeit ermöglicht den gleitenden Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand. Arbeitnehmer können mit 55 Jahren ihre Arbeitszeit um die Hälfte vermindern, in dem sie die Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit auf die Hälfte reduzieren - auch Gleichverteilungsmodell genannt bzw. die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen unterteilen - auch Blockmodell genannt. In der ersten Phase (Arbeitsphase) wird regulär weitergearbeitet, in der zweiten Phase (Freistellungsphase) wird gar nicht mehr gearbeitet.

Der Arbeitgeber zahlt während der Altersteilzeit Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt (mindestens 20 Prozent des Brutto- Teilzeitarbeitsentgelts) und leistet zusätzlich Beiträge zur Rentenversicherung (Beitragsgrundlage sind grundsätzlich 80 Prozent des Arbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit).

Die Altersteilzeit muss mindestens bis zu dem Zeitpunkt gehen, ab dem eine Altersrente frühestmöglich beansprucht werden kann (zum Beispiel Altersrente für langjährige Versicherte mit 35 Versicherungsjahren zum 63. Lebensjahr).

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Altersteilzeit und ist somit nur aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich.

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