Deutsche Rentenversicherung

Arbeitslosigkeit

Arbeitslos ist, wer keine Arbeit hat und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht.

Personen, die während ihrer Meldung bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld 1 beziehen (oder Arbeitslosengeld 2 in den Jahren 2005 bis 2010 bezogen haben), sind (beziehungsweise waren) grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für sie sind oder waren Pflichtbeiträge allein von der Bundesagentur für Arbeit zu zahlen. Ab dem 1. Januar 2011 gelten Zeiten nur noch als Anrechnungszeit, in denen Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) bezogen wird. Rentenbeiträge führen die Hartz-4-Träger seit 2011 für diese Betroffenen nicht mehr ab.

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