Der Freibetrag richtet sich nach dem aktuellen Rentenwert.
Für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten ist er das 26,4-fache dieser Werte, gegebenenfalls zuzüglich des 5,6-fachen je waisenrentenberechtigten Kind.
Für Waisenrenten beträgt der Freibetrag das 17,6-fache des aktuellen Rentenwertes.
Die aktuellen Freibeträge finden Sie unter