Mit dem Begriff "Fremdrenten" werden Leistungen nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bezeichnet. Dieses Gesetz ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen ausländische ("fremde") Zeiten in der deutschen Rentenversicherung zu berücksichigen.
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Mit dem Begriff "Fremdrenten" werden Leistungen nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bezeichnet. Dieses Gesetz ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen ausländische ("fremde") Zeiten in der deutschen Rentenversicherung zu berücksichigen.
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