Deutsche Rentenversicherung

Grundsicherung

Die Grundsicherung soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Personen sicherstellen, die wegen Alters oder voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte nicht für den notwendigen Lebensunterhalt reichen.

Diese Leistung ist beitragsunabhängig .Im Gegensatz zur Sozialhilfe erfolgt grundsätzlich kein Rückgriff auf die Einkünfte der Kinder beziehungsweise Eltern. Die Leistungen der Grundsicherung gibt es nur auf Antrag.

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