Deutsche Rentenversicherung

Markenverfahren

Im Markenverfahren wurden früher Beiträge mit Beitragsmarken gezahlt. Daher stammt die Formulierung "für die Rentenversicherung geklebt". Die Marken verkaufte die Post. Sie wurden in die Versicherungskarte eingegeklebt und entwertet, in dem der Monat oder die Woche eingetragen wurde, für die sie gelten sollten.

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