Der Rentenartfaktor ist ein festgelegter Faktor für die Rentenberechnung und bestimmt das Sicherungsziel der Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente.
Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei
- Renten wegen Alters 1,0
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5
- Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0
- Rente wegen Berufsunfähigkeit 0,6667
- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit 1,0
- Erziehungsrenten 1,0
- kleinen Witwen- beziehungsweise Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 1,0 anschließend 0,25
- großen Witwen- beziehungsweise Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 1,0 anschließend 0,6 beziehungsweise 0,55
- Halbwaisenrenten 0,1
- Vollwaisenrenten 0,2
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