Deutsche Rentenversicherung

Rentenausweis

Mit dem Rentenausweis im Scheckkartenformat können Sie den Status als Rentenbezieher nachweisen. Auf dem Ausweis sind Ihr Name und Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Rentenversicherungsnummer eingetragen.

Seit Juli 2020 erhalten Sie den Rentenausweis mit dem Begrüßungsschreiben. Das Begrüßungsschreiben verschickt der Renten Service der Deutschen Post AG, der auch die Auszahlung Ihrer Rente vornimmt. Im Begrüßungsschreiben werden ihnen das Zahlzeichen Ihrer Rente und der zuständige Rentenversicherungsträger mitgeteilt. Gleichzeitig stellt sich der Renten Service als Ansprechpartner für alle Änderungen Ihrer Kontoverbindung oder Ihrer Anschrift vor. Der Versand eines Papierausweises, der bislang aus dem Rentenbescheid ausgeschnitten werden musste, entfällt.

Als Rentnerin oder Rentner erhalten Sie in vielen Fällen Vergünstigungen, beispielsweise bei kulturellen Veranstaltungen wie im Theater, im Kino und auch im öffentlichen Nahverkehr. Mittlerweile gibt es auch vermehrt Rabatte in Geschäften oder in Restaurants. Dabei wird in vielen Fällen ein Nachweis über Ihren Status als Rentner verlangt, den Sie mit Ihrem Rentenausweis belegen können.

Wenn Sie Ihren Rentenausweis verloren haben oder er beschädigt ist, können Sie einen Ersatzrentenausweis über das Online-Angebot des Renten Service der Deutschen Post AG www.rentenservice.de/ersatzrentenausweis anfordern.

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