Deutsche Rentenversicherung

Versicherungskarte.

In der Versicherungskarte wurden vor der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung Beschäftigungszeiten und Verdienste eingetragen. Die Versicherungskarte wurde in der Regel nach zwei Jahren (bei Beitragsmarken) oder nach drei Jahren (bei Entgelteintragungen) durch eine öffentliche Stelle (zum Beispiel Krankenkasse) aufgerechnet und zum Rentenversicherungsträger geschickt. Als Nachweis der Karteninhalte erhielt der Versicherte eine so genannte Aufrechnungsbescheinigung. Seit 1973 werden die Entgelte maschinell übermittelt.

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