Bei der vorgelagerten Besteuerung wird die Steuer von den Beiträgen erhoben beziehungsweise die Beiträge werden aus versteuertem Einkommen geleistet.
Renten, die auf vorgelagert besteuerten Beiträgen beruhen, sind in der Regel steuerfrei. Dies gilt zumindest insoweit, als es sich um den Rückfluss dieser bereits versteuerten Beiträge handelt. Das Konzept der Ertagsanteilsbesteuerung ist ein Beispiel für die vorgelagerte Besteuerung.
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