Das Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand regelt, wann Vorruhestandsgeld durch den Arbeitgeber gezahlt werden kann. Es handelt sich dabei nicht um eine Leistung der Rentenversicherung.
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Das Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand regelt, wann Vorruhestandsgeld durch den Arbeitgeber gezahlt werden kann. Es handelt sich dabei nicht um eine Leistung der Rentenversicherung.
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