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Häufige Fragen
Wer braucht eine A1-Bescheinigung?
Arbeitnehmer*innen, verbeamtete Personen und Selbständige brauchen regelmäßig eine A1-Bescheinigung, wenn sie vorübergehend grenzüberschreitend innerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland tätig sind.
Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für Beamte
Bei kurzfristigen oder kurzzeitigen (bis zu sieben Tagen) Dienst- oder Geschäftsreisen kann die A1-Bescheinigung im Bedarfsfall nachträglich beantragt werden. Dies ist rechtlich zulässig und wird von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt, worauf das BMAS hinweist (Vermerk zum Herunterladen).
Wir empfehlen jedoch, die Kontrollpraxis des Staates, in den die Dienst- oder Geschäftsreise unternommen wird, zu beachten und eine Bescheinigung A1 ggf. im Voraus zu beantragen. Verstärkte Kontrollen werden derzeit insbesondere in Frankreich und Österreich durchgeführt.
Was ist bei einer Entsendung noch zu beachten?
Sofern Sie nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer*innen beschäftigen, haben Sie unter Umständen besondere Pflichten. Informationen hierzu erhalten Sie auf der Webseite der Zollverwaltung.
Auch in anderen Mitgliedstaaten gibt es nationale Regelungen – z. B. Meldepflichten –, die bei einer Entsendung in diesen Staat – z. B. nach Österreich, Frankreich, Belgien oder in die Niederlande – zu beachten sind. Bitte informieren Sie sich entsprechend. Die Deutsche Rentenversicherung kann hierzu im Detail keine Auskunft geben.
Artikel
Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (A1)
...Durch die Bescheinigung A1 über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (Entsendebescheinigung) bestätigt der zuständige Sozialversicherungsträger, dass ein Arbeitnehmer für die Zeit seiner Beschäftigung im Ausland der Sozialversicherung seines Heimatstaats angehört. Die Anforderung einer A1...
SV-Meldeportal
... Selbständige kostenfrei. Weitere Informationen über das neue SV-Meldeportal sowie ein Fragen-Antworten-Katalog stehen auf der Homepage des SV-Meldeportals zur Verfügung. Über die A1-Bescheinigung informieren wir Sie auf der Themenseite "A1-Bescheinigung - Beschäftigung im Ausland"....
Entsendebescheinigung
...Die korrekte Bezeichnung für die Entsendebescheinigung ist "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (A1)"....
Aktuelles
A1-Bescheinigung
...Ob die erforderliche A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit vorliegt, wird aktuell verstärkt kontrolliert. Die geänderte Verwaltungspraxis ist auf neue nationale Vorschriften zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping zurückzuführen. In einem Fragen- und Antworten-Katalog...
Wir beraten auf der IHK - EXISTENZ 2019
...Wer im EU-Ausland arbeitet, benötigt eine A1-Bescheinigung. Wo und wie Sie diese beantragen und was es dazu noch zu wissen gibt, erfahren Sie in unseren Fragen und Antworten zum Thema...
A1-Bescheinigung
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